In Arbeitsstätten müssen raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) ein angemessenes Raumklima schaffen, sowie ausreichend gesundheitlich zuträgliche und hygienisch einwandfreie Atemluft liefern. Laut Arbeitsschutzgesetz(§ 4 Nr. 3) ist dabei der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene einzuhalten. Der Stand der Technik bezüglich der hygienischen Anforderungen an RLT-Anlagen wird derzeit durch die VDI 6022 definiert.

Um dies zu gewährleisten sollen in regelmäßigen Abständen (mindestens alle 3 Jahre, mit Befeuchtungseinrichtung ausgestattete RLT-Anlagen mindestens alle 2 Jahre) die raumlufttechnischen Anlagen auf Ihren hygienischen Zustand untersucht werden. Die Hygieneinspektion von raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) führen wir gemäß VDI 6022 Bl. 1 und Bl. 2 durch. Im Rahmen einer Hygieneinspektion wird die gesamte RLT-­Anlage einschließlich der RLT-Zentrale und aller Komponenten und der von ihr versorgten Räume aufgrund einer Checkliste auf mögliche Hygienemängel untersucht und bewertet.

Notwendigkeit

  • Einhaltung konstruktiver und hygienischer Anforderungen aus dem Regelwerk VDI 6022
  • Bestimmung des Hygienestatus des gesamten Systems
  • Einhaltung der Betreiberpflicht (ArbSchG und ArbStVO)
  • Präventionsmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter/innen
  • Regelmäßig und sachgerecht durchgeführte Kontrollen
  • Nachweispflicht
  • Umweltschutz

Maßnahmen
Behebung der aufgelisteten konstruktiven und hygienischen Mängeln nach Dringlichkeit zur Sicherstellung des Betriebes der RLT-Anlagen nach VDI 6022

Leistungsumfang

  • Begehung und visuelle Beurteilung der hygienerelevanten Komponenten der RLT-Anlage
  • Dokumentation in Form eines Berichts
  • Abklatschprobenentnahme
  • Beprobung der Umlaufsprühbefeuchtung
  • Einzelbericht pro Anlage mit mikrobiologischen und hygienetechnischer Befunden
  • Tabellarische Auflistung der mikrobiologischen Proben mit Ergebnissen
  • Detaillierte Auflistung von Maßnahmen zur Behebung der ggf. festgestellten Mängel
  • Fotodokumentation von ggf. festgestellten Mängeln
  • Bewertung der zeitlichen Dringlichkeit für die Mängelbeseitigung