In Arbeitsstätten müssen raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) ein angemessenes Raumklima schaffen, sowie ausreichend gesundheitlich zuträgliche und hygienisch einwandfreie Atemluft liefern. Laut Arbeitsschutzgesetz(§ 4 Nr. 3) ist dabei der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene einzuhalten. Der Stand der Technik bezüglich der hygienischen Anforderungen an RLT-Anlagen wird derzeit durch die VDI 6022 definiert.
Um dies zu gewährleisten sollen in regelmäßigen Abständen (mindestens alle 3 Jahre, mit Befeuchtungseinrichtung ausgestattete RLT-Anlagen mindestens alle 2 Jahre) die raumlufttechnischen Anlagen auf Ihren hygienischen Zustand untersucht werden. Die Hygieneinspektion von raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) führen wir gemäß VDI 6022 Bl. 1 und Bl. 2 durch. Im Rahmen einer Hygieneinspektion wird die gesamte RLT-Anlage einschließlich der RLT-Zentrale und aller Komponenten und der von ihr versorgten Räume aufgrund einer Checkliste auf mögliche Hygienemängel untersucht und bewertet.
Notwendigkeit
- Einhaltung konstruktiver und hygienischer Anforderungen aus dem Regelwerk VDI 6022
- Bestimmung des Hygienestatus des gesamten Systems
- Einhaltung der Betreiberpflicht (ArbSchG und ArbStVO)
- Präventionsmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter/innen
- Regelmäßig und sachgerecht durchgeführte Kontrollen
- Nachweispflicht
- Umweltschutz
Maßnahmen
Behebung der aufgelisteten konstruktiven und hygienischen Mängeln nach Dringlichkeit zur Sicherstellung des Betriebes der RLT-Anlagen nach VDI 6022

Leistungsumfang
- Begehung und visuelle Beurteilung der hygienerelevanten Komponenten der RLT-Anlage
- Dokumentation in Form eines Berichts
- Abklatschprobenentnahme
- Beprobung der Umlaufsprühbefeuchtung
- Einzelbericht pro Anlage mit mikrobiologischen und hygienetechnischer Befunden
- Tabellarische Auflistung der mikrobiologischen Proben mit Ergebnissen
- Detaillierte Auflistung von Maßnahmen zur Behebung der ggf. festgestellten Mängel
- Fotodokumentation von ggf. festgestellten Mängeln
- Bewertung der zeitlichen Dringlichkeit für die Mängelbeseitigung